Gemeinschaftsstunden
Gemeinschaftsstundenregelung
Gemeinschaftsstundenregelung
Vereinsmitglieder ab 16 Jahre, die die Reitanlagen des RV-Brookmerland nutzen, sollen jährlich 20 Gemeinschaftsstunden leisten.
Für die nicht geleisteten Gemeinschaftsstunden werden pro Stunde 10,- € berechnet. Dieser Betrag wird ohne Ankündigung im Januar des folgenden Jahres vom Konto abgebucht.
Die geleisteten Gemeinschaftsstunden werden in der Kartei eingetragen. Diese steht in der Klause oder im Büro.
Werden die Stunden nicht in die Kartei eingetragen, gelten sie als nicht geleistet.
Klausendienst:
Wer seinen Klausendienst nicht antreten kann, hat selber für Ersatz zu sorgen.
Anmerkung:
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Der Vorstand
Stand: März 2009
